Deutsche Finanzmarktregulierung: Verbot von ungedeckten Leerverkäufen
geschrieben von: Udo Bergstein am 05.07.2010 um 15:46 UhrDer Bundestag verabschiedete an diesem Freitag ein Verbot für ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen von Euro-Ländern. Auch wird der Abschluss von ungedeckten Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps, kurz CDS) verboten. Da dies ausgerechnet von der schwarz-gelben Koalition ausgeht, müsste man meinen, dass es sich bei dieser Form des Börsenhandels um ein wahrhaft diabolisches Werkzeug handelt. Nur sieht das auf internationaler Ebene fast niemand so. Die Bundesregierung isoliert sich mit dieser Entscheidung.
Bei ungedeckten Leerverkäufen wetten Investoren auf fallende Kurse von ausgewählten Wertpapieren, die sich, im Gegensatz zum normalen Wertpapierhandel, nicht im Besitz des Bietenden befinden.
Über die möglichen negativen Auswirkungen von Leerverkäufen und anderer Spekulationsinstrumente lässt sich streiten, doch liegt das Problem des Vorgehens der Bundesregierung darin begründet, dass man versucht eine globales Problem allein anzugehen. Globale Probleme wie die Finanzmarktregulierung erfordern globale Lösungen. Welche Auswirkungen ein Alleingang Deutschlands auf den Markt haben wird, bleibt abzuwarten. Diese Politik ist eher als ein Symbol zu verstehen, da eine internationale Lösung bisher scheiterte und man erhofft sich in der Regierung durch dieses Verbot, eine europäische Lösung erzwingen zu können.
- Tags: CDS, Finanzmarktregulierung, Leerverkäufe,
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